Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Neon Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Neon Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Neon Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung beim Deutschen Reisepreissicherungsfond abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde unter

Deutscher Reisepreissicherungsfond GmbH Sächsische Straße 1

10707 Berlin Tel. 030/ 78954770

schadenmeldung@drsf.reise

kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund einer Insolvenz von Neon Reisen GmbH verweigert werden.

Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Hiermit bestätige ich die Unterrichtung über die für mich einschlägigen Rechte aus der Buchung einer Pauschalreise gem. §§ 651a – 651y BGB:

                                                                      Datum, Zeit, Ort